Die globale Entwaldung zählt zu den größten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Besonders der Anbau von Rohstoffen wie Palmöl, Soja, Holz und Kakao auf ehemals bewaldeten Flächen trägt erheblich zur weltweiten Entwaldung bei. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet. Diese stellt sicher, dass bestimmte Rohstoffe nur dann in der EU in Verkehr gebracht, exportiert oder gehandelt werden dürfen, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen.
Die ursprünglich gesetzte Frist für die Umsetzung der Verordnung wurde nun um ein Jahr verlängert. Die Anforderungen bleiben jedoch unverändert – Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um sich umfassend vorzubereiten.
In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Verordnung eingeführt wurde, welche Rohstoffe betroffen sind und welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.
Warum gibt es die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Flächen ist eine der Hauptursachen für globale Entwaldung. Dabei trägt die EU mit 10 % zur weltweiten Entwaldung bei – insbesondere durch den hohen Verbrauch von Palmöl und Soja, die zusammen mehr als zwei Drittel dieses Anteils ausmachen. Weitere betroffene Rohstoffe sind Kakao, Kaffee, Holz, Rinder und Kautschuk. Die EUDR soll sicherstellen, dass diese Rohstoffe nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht auf kürzlich abgeholzten Flächen produziert wurden.
Neue Fristen für Unternehmen
Die EU-Entwaldungsverordnung wurde zwar bereits beschlossen, doch sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch Unternehmen äußerten Bedenken, die neuen Anforderungen bis zum ursprünglichen Stichtag 31. Dezember 2024 vollständig umsetzen zu können.
Um den betroffenen Akteuren mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben, wurde die Frist daraufhin um ein Jahr nach hinten verschoben.
für große Unternehmen
bis 30. Dezember 2025
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
bis 30. Juni 2026
Welche Rohstoffe und Produkte sind von der EUDR betroffen?
Die EU-Entwaldungsverordnung gilt für eine Reihe von Rohstoffen und deren Erzeugnisse, die nachweislich mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen.

Palmöl und Soja
Palmöl und Soja sind für über zwei Drittel der durch die EU verursachten Entwaldung verantwortlich. Ersteres ist in unzähligen Produkten enthalten – von Lebensmitteln über Kosmetika bis hin zu Reinigungsmitteln. Zweiteres wird als Lebensmittel, aber vor allem als Futtermittel in der Viehzucht verwendet.

Kakao und Kaffee
Die Produktion von Kakao und Kaffee erfolgt meist in tropischen Regionen, wo Waldrodung oft zur Schaffung neuer Anbauflächen eingesetzt wird. Besonders betroffen sind Produkte wie Schokolade, Kakaopulver und Kaffeegetränke.

Rinder
Die Ausweitung von Weideflächen, insbesondere in Südamerika, ist ein Haupttreiber der Entwaldung. Neben Rindfleisch sind auch Lederprodukte wie Schuhe, Taschen und Gürtel von der Verordnung betroffen.

Holz und Kautschuk
Die Gewinnung von Holz und Kautschuk führt direkt zum Eingriff in natürliche Waldgebiete. Holz wird für Bauprodukte, Möbel und Papier verwendet, während Naturkautschuk in Autoreifen, Gummihandschuhen und anderen Alltagsprodukten enthalten ist.
Unternehmen, die diese Produkte in Österreich und der EU verarbeiten und/oder handeln, sind verpflichtet, durch eine Sorgfaltspflichterklärung auf der EU „Traces“ Platform zu bestätigen, dass ihre Lieferketten den Anforderungen der Verordnung entsprechen und entwaldungsfrei sind.
Was bedeutet „entwaldungsfrei“?
Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
Dies bedeutet die Implementierung eines Due Diligence Prozesses im Unternehmen, bestehend aus:
Herkunftsnachweis
Unternehmen sind verpflichtet, die genaue Herkunft der Rohstoffe zu dokumentieren.
Lieferketten-Transparenz
Es muss sichergestellt werden, dass die gesamte Lieferkette nachvollziehbar ist, und auch das Risiko der Vermischung mit Produkten aus unbekannten Lieferketten vermieden wird.
Nachhaltige Beschaffung
Unternehmen sollten mit Lieferant:innen zusammenarbeiten, die nachhaltige Standards einhalten. Dies ist nicht nur für die EUDR relevant, sondern auch im Hinblick auf weitere EU-Vorgaben wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oder auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LKSG).
EUDR-Anforderungen: 5 Schritte zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Lieferketten-Transparenz und Compliance. Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen sollten sich folgende Fragen stellen:
Bin ich von der EUDR betroffen?
Fällt mein Unternehmen als Marktteilnehmer oder Händler unter die EU-Entwaldungsverordnung? Welche meiner Rohstoffe, Erzeugnisse und Lieferant:innen sowie Kunden unterliegen den neuen Vorgaben?
Sind meine Lieferketten EUDR-konform?
Sind meine eingekauften Produkte entwaldungsfrei und können meine Lieferant:innen die geforderten Nachweise und Geodaten bereitstellen? Welche Daten fehlen noch, um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen?
Müssen interne Prozesse und Systeme angepasst werden?
Sind alle relevanten Daten verfügbar, kann mein Unternehmen in der eigenen Produktion nachverfolgen aus welcher Rohstofflieferung welches Endprodukt gefertigt wird, und können diese Informationen an Kunden weitergegeben werden? Sind neue interne Prozesse, Softwarelösungen oder IT-Schnittstellen erforderlich?
Sind alle relevanten Abteilungen eingebunden?
Sind Einkauf, Verkauf, Supply Chain Management, Controlling, Nachhaltigkeit, Risikomanagement und Compliance aktiv an der Umsetzung beteiligt?
Erfüllen bestehende Verträge und Compliance-Vorgaben die EUDR-Anforderungen?
Müssen bestehende Verträge, Lieferantenvereinbarungen und Code of Conducts überarbeitet werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden?
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, nachhaltigere und transparentere Lieferketten zu etablieren. Eine frühzeitige Analyse, interne Anpassungen und eine enge Zusammenarbeit mit Lieferant:innen sind entscheidend, um die Anforderungen der Verordnung effizient umzusetzen.