Nach einem langen Arbeitsprozess und Verhandlungen erzielten der Europäische Rat und das EU Parlament eine Einigung über die vorläufigen Bedingungen der CSDDD. Durch Kriterien zu tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen von Unternehmen auf Menschenrechte sollen u.a. die Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungsketten verbessert werden. Unternehmen werden verpflichtet sein, diese zu evaluieren und einzudämmen oder zu vermeiden. Somit wird nun auch stärker die soziale Verantwortung in unternehmerischem Handeln auf EU-Ebene adressiert. Zusätzlich enthält das CSDDD-Proposal Kriterien zu Unternehmensaktivitäten und deren Auswirkungen auf die Umwelt, wodurch u. a. die Einhaltung der internationalen Klimaschutzziele gefördert wird. Die in der CSDD-Richtlinie festgelegten Verpflichtungen gelten für die eigene Geschäftstätigkeit der Unternehmen, die ihrer Tochtergesellschaften sowie für ihre Zulieferer und Geschäftspartner. Somit stellt die CSDDD ein EU Lieferkettengesetz dar, welches durch einen ganzheitlichen Ansatz anerkennt, dass soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit miteinander verknüpft und interdisziplinäre Lösungen notwendig sind.
Was bedeutet CSDDD?
CSR, CSRD und jetzt CSDDD: In den letzten Jahren sind immer mehr Abkürzungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit aufgetaucht. Die CSDDD wird manchmal als „EU Lieferkettengesetz“ bezeichnet und steht für „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“. Gängige Abkürzungen sind „CSDDD“, „CSDD-Richtlinie“ oder „CS3D“.
Während der langen Ausarbeitungsphase war die konkrete Ausgestaltung der CSDDD unklar, was zu Unsicherheiten bei Unternehmen führte und die Planung für die nächsten Jahre erschwerte. Jetzt gibt es endlich konkrete Beschlüsse, anhand derer sich die Unternehmen vorbereiten können. Der endgültige Text vom CSDDD-Proposal muss zwar erst von den Institutionen formell verabschiedet werden, hier sind jedoch die wichtigsten Fakten:
CSDDD Entwurf
Für wen gilt CSDDD?
- Europäische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Mio. €
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR, wenn sie mindestens 20 Mio. EUR in einem Hochrisikosektor erwirtschaften. Dazu gehören:
- Herstellung von oder Großhandel mit Textilien oder Schuhen
- Herstellung von oder Großhandel mit Lebensmitteln
- Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
- Gewinnung von und der Großhandel mit Bodenschätzen
- Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 300 Millionen Euro erwirtschaften
- Der Finanzsektor ist vorerst vom Anwendungsbereich ausgenommen. Jedoch ist eine Überprüfungsklausel für eine zukünftige Einbeziehung des Sektors vorgesehen.
Was muss beachtet werden?
Die Unternehmen müssen sowohl soziale als auch ökologische Anforderungen erfüllen.
- Unternehmen müssen tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt ermitteln. Um diese Auswirkungen zu verhindern oder abzumildern, müssen die Unternehmen anschließend Maßnahmen ausarbeiten und umsetzen, die auf ihre Wirksamkeit hin zu überwachen sind.
- Es ist verpflichtend, die Sorgfaltspflicht in Policies und die Managementsysteme des Unternehmens einzugliedern. Transparente Informationen über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch das Unternehmen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, müssen Unternehmen einen Plan für ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie ausarbeiten, der mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist. Lesen Sie hier mehr über sogenannte Climate Transition Plans.
- Als Teil des Due-Diligence-Prozesses fordert die Richtlinie eine sinnvolle Einbeziehung der betroffenen Stakeholder.
Konsequenzen bei Verstößen
Zum einen sind Sanktionen für Unternehmen vorgesehen, die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen und die Anforderungen nicht erfüllen. Die Strafen können bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes betragen. Zweitens kann eine zivilrechtliche Haftungsregelung zur Anwendung kommen. Betroffene Personen oder Parteien (einschließlich Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen), die einen Schaden erlitten haben, der durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht durch ein Unternehmen verursacht wurde, können innerhalb von fünf Jahren Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend machen.
Vorgelagerte und teilweise auch nachgelagerte Geschäftspartner sind zur Einhaltung der Kriterien verpflichtet. Wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen oder Auswirkungen nicht vermieden werden können, müssen jegliche Verträge und Kooperationen beendet werden.
CSRD vs CSDDD
Die CSDDD ist nicht mit CSRD und ESRS zu verwechseln. Die sogenannte „Corporate Sustainability Reporting Directive“ gibt Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die „European Sustainability Reporting Standards“ vor, während sich die CSDDD auf Unternehmensprozesse und -aktivitäten entlang der Wertschöpfungsketten bezieht. CSDDD und CSRD sind jedoch beide Teil des EU Green Deals und somit eng miteinander verbunden und haben durchaus Gemeinsamkeiten. In der Umsetzung der CSRD wird von den Unternehmen verlangt, dass sie Prozesse für die Entwicklung von Informationen einrichten, die für die Erstellung von aussagekräftigen Berichten notwendig sind. Diese Forderung ist ebenfalls in der Sorgfaltspflicht der CSDDD zu finden um die Auswirkungen des Unternehmens auf sozialer und ökologischer Ebene ermitteln zu können. Darüber hinaus werden die Konsultation von Interessengruppen und ein konstruktiver Dialog mit betroffenen Parteien in der CSRD und CSDDD gleichermaßen gefordert.
Quellen: