Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirt­schaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Die Ausrichtung an der EU-Taxonomie ist für Unternehmen und Finanz­institute daher von großer Bedeutung.

Erfüllen Sie die Berichts­pflichten und steigern sie Ihre Attraktivität für den Finanzmarkt

Ganz gleich, was die EU-Verordnung für Sie bedeutet: Auf Basis unseres ganzheitlichen Ansatzes betrachten wir ESG-, CSRD- und EU-Taxonomie-Lösungen als Ganzes.

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassi­fizierungs­­­system für die ökologische Nachhaltigkeit von Unternehmens­­­tätigkeiten. Sie definiert nachhaltige Tätigkeiten als solche, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umwelt­ziele der EU leisten. Aus diesem Grund steht die EU-Taxonomie im engen Bezug zum EU Green Deal.

Der EU-Taxonomie-Kriterienkatalog

Die EU-Taxonomie verpflichtet Unternehmen und Finanz­institute zur Offenlegung taxonomie­relevanter Informationen wie Umsatz und Investitionen. Sie definiert 6 Umweltziele, die für die Bewertung herangezogen werden.

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Warum die Taxonomie-Verordnung für Unternehmen relevant ist

Es gibt mehrere Gründe, warum die EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen relevant ist. Zum einen erhalten Markt­­teilnehmer*innen bei ihren nach­haltigen Investitions­­entscheidungen Unterstützung durch die EU-Taxonomie. Die Verordnung hat außerdem eine gemeinsame Sprache für nachhaltige Aktivitäten etabliert. Diese Sprache zu verstehen, ist für Markt­teilnehmer*innen wichtig, um ihr Potenzial auf dem Finanz­­markt auszuschöpfen.

Zum anderen müssen Unternehmen, die derzeit durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) einer CSR-Berichts­pflicht unterliegen, im Rahmen ihrer Nachhaltig­keits­­bericht­­erstattung Angaben darüber machen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind. In Zukunft haben auch alle Unternehmen im Scope der CSRD entsprechende Angaben in ihrer Nachhaltigkeits­­bericht­­erstattung anzuführen. Damit ist die Taxonomie-Verordnung ein wichtiger Aspekt für Ihr Nachhaltig­keits­­management und hat Einfluss auf Ihre Unternehmens­­­­strategie.

Nachhaltig wirtschaften zahlt sich aus – je früher Sie starten, desto besser.

Unsere Services zur Implementierung

Erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen der Taxonomie-Verordnung und bauen Sie Ihre positiven Auswirkungen mit Hilfe unserer Expertinnen und Experten aus. Dabei zeigen wir Möglich­keiten für Ihr CSR-Management auf, um Potenziale für Ihre Nachhaltig­keit im Unter­nehmen auszuschöpfen, z. B. zur Dekarbonisierung oder in Bezug auf allgemeine ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance).

Umfassender EU-Taxonomie-Support

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Schritten, um die Taxonomie-Berichts­pflichten zu erfüllen. Dies umfasst die Planung und Vorbereitung des Projektes, eine umfassende Analyse Ihrer Aktivitäten und das Screening der technischen Kriterien. Des Weiteren umfasst unser Support die Daten­erhebung und Berechnung von KPIs sowie die Prozess­dokumentation und das Reporting.

Wie sich Unternehmen an die EU-Taxonomie anpassen können: denkstatt's Beratung zur Einhaltung der ESG-Kriterien
denkstatt's Ansatz zur Anpassung an die EU-Taxonomie

Modulare EU-Taxonomie-Services, wie

Wir unterstützen Sie in allen Phasen und finden die passende Strategie für Ihr Unternehmen!

FAQ

Häufige Fragen zur EU-Taxonomie

Der Markt für nachhaltige Investitionen ist sehr dynamisch und wächst stark. Unternehmen, die für ihre Aktivitäten keine Anpassung an die EU-Taxonomie vornehmen, können daher für Investorinnen bzw. Investoren und Banken weniger interessant sein. Außerdem sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, im Einklang mit der Taxonomie-Verordnung zu berichten.

Die EU-Taxonomie stellt neue Anforderungen an den Prozess zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung. Wir sind stets bestrebt, einzelne regulatorische Anforderungen nicht isoliert, sondern das umfassende Bild zu betrachten und erarbeiten daher Nachhaltig­keits­berichte, die einem konsistenten Prozess zugrunde liegen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Optionen zu erfahren.

Abgesehen von der offensichtlichen ressourcen­intensiven Erstellung technischer Nach­weise kann auch das sogenannte Taxonomy-Accounting als Aufwands­treiber betrachtet werden. Die EU-Taxonomie erfordert häufig spezifische Analysen und Aufschlüsselungen von Konten. Die Ein­beziehung mehrerer Abteilungen kann zu zeit­intensiven Abstimmungen führen. Deshalb suchen viele Unternehmen nach einem externen Partner, der sie in dem Prozess optimal unterstützt.
Nein, alle Unternehmen, die von der Berichts­pflicht betroffen sind, müssen auch nach der EU-Taxonomie berichten. Auch Tätigkeiten, die keinen Umsatz generieren, sind relevant und müssen berücksichtigt werden. Dies gilt zum Beispiel für Immobilien und den Fuhrpark.
Der Prozess zur EU-Taxonomie-Bericht­erstattung ist mit mehreren komplexen Schritten verbunden. Wichtig ist, dass sich Auto­matisierungs­­ansätze nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse und Unternehmens­strukturen einfügen. Mit unserer Erfahrung in der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung erarbeiten wir gerne mit Ihnen die passenden Optionen zur Integration der Reporting­prozesse in Ihr Unternehmen. Dabei berück­sichtigen wir mögliche Digitalisierungs- und Auto­matisierungs­optionen.

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