Nachhaltigkeits­bericht­erstattung nach internationalen Standards

Unter Nachhaltigkeits­bericht­erstattung versteht man die Offenlegung von nicht­finanziellen nachhaltigkeits­bezogenen Informationen durch Unternehmen. Ein Nachhaltigkeits­bericht kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erstellt werden.

Beginnen Sie jetzt und heben Sie Ihre Nachhaltigkeits­bericht­erstattung auf die nächste Stufe

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen sowie die Bedürfnisse Ihrer Stakeholder*innen und bereiten Sie sich auf die Zukunft vor.

Was ist ein Nachhaltig­keits­bericht?

Ein Nachhaltig­keits­bericht ist ein Dokument, dass die Performance eines Unternehmens zu den wesentlichen ökologischen, sozialen und ethischen Themen zeigt. Er stellt einen Rückblick auf das Berichtsjahr dar, aber auch einen Ausblick auf die Strategien, Ziele und Pläne zu den einzelnen ESG-Themen. Zudem legt er dar, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen gesteuert wird. Eine erfolgreiche Nachhaltigkeits­berichte­rstattung hängt von einem guten Daten­management und klaren Prozessen ab.

Mit diesen 4 Schritte holen Sie das Beste aus Ihrem Bericht­erstattungs­prozess heraus
Eine Guideline für Unternehmen, wie sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen
4 Schritte zu Ihrem Nachhaltigkeitsbericht
Eine Nachhaltigkeits­bericht­erstattung erfolgt in der Regel nach den folgenden Schritten.
  1. Definition und Start des Projekts
  2. Feststellung der wesentlichen Themen
  3. Festlegung von Indikatoren und Einholen von Informationen
  4. Erstellung des Nachhaltigkeits­berichts

Warum Sie über die Auswirkungen Ihres Unternehmens berichten sollten

Die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung ist ein bewährtes Instrument für Unternehmen, um Stakeholder*innen die Auswirkungen, Leistungen und Bemühungen transparent darzulegen. Die Anforderungen der Stakeholder*innen sind jedoch nicht der einzige Grund für einen Nachhaltigkeits­bericht. Die Bericht­erstattung ist auch ein wichtiges Management­instrument, um den Status quo Ihrer Nachhaltig­keits­performance zu ermitteln.


Außerdem hat die Bedeutung der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung laufend zugenommen. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften hat sich zu einem Schlüssel­faktor entwickelt. Wir empfehlen Unternehmen daher, die immer strengeren Anforderungen bei ihren langfristigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die zunehmende Dynamik von Richt­linien wie der CSRD oder der Schweizer RBI/CO zwingt die Unternehmen dazu, detaillierter und auf der Grundlage von vordefinierten Indikatoren und Themen über ihre Nachhaltigkeit zu berichten.

Internationale Reporting Standards und wer betroffen ist

Derzeit dominiert die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) den Diskurs um die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung. Sie löst die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und bestimmt den Umfang zukünftiger Nachhaltig­keits­berichte. In den nächsten Jahren werden deutlich mehr Unternehmen in der EU als bisher verpflichtet sein, über ihre nicht­finanziellen Daten im Zusammenhang mit ihrer Nachhaltig­keits­leistung zu berichten.


Dies hat zur Folge, dass Unternehmen in Zukunft mit erweiterten Berichts­pflichten konfrontiert sein werden. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung wissen wir, dass der Faktor Zeit essenziell ist. Unternehmen müssen rechtzeitig reagieren, um sich auf die regulatorischen Anforderungen der CSRD vorzubereiten. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer professionellen Nachhaltig­keits­bericht­erstattung im Einklang mit der aktuellen und zukünftigen Gesetzgebung.

Wie Ihr Unternehmen von transparentem Reporting profitiert

Ihr Unternehmen profitiert in vielerlei Hinsicht von einem professionellen Reporting zu Nachhaltig­keits­themen – mit Hilfe unseres EY denkstatt-Teams:

Immer auf dem neuesten Stand:

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aktueller Berichts­standards wie z. B. NFRD, GRI Universal Standards, SASB Standard, DNK, IFRS / Value Reporting Foundation, UN Global Compact Communication on Progress, Swiss RBI/CO. Gleichzeitig berücksichtigen wir die Anforderungen zukünftiger Berichts­standards, darunter die CSRD mit den jeweiligen ESRS (European Sustainability Reporting Standards) der EFRAG. Damit gewährleisten wir eine frühzeitige Vorbereitung.

Weit mehr als gut genug:

Starten oder verbessern Sie Ihren Berichts­prozess langfristig mit uns. Wir unterstützen Sie bei einer ersten Nachhaltig­keits­bericht­erstattung. Gerne sind wir aber auch bei der Übernahme einzelner Berichts­aufgaben behilflich, die Sie als routiniertes Unternehmen auslagern wollen.

Das ganze Spektrum der Nachhaltigkeit:

Wir berücksichtigen die Anschluss­fähigkeit an andere relevante Standards oder Richtlinien, z. B. EU-Taxonomy oder TCFD. Wir unterstützen Sie auch bei einer Vielzahl nachhaltigkeits­relevanter Themen, die sich in Ihrem Nachhaltigkeits­bericht widerspiegeln, wie etwa Dekarbonisierungs- und Klimastrategien.

Mehrfach ausgezeichnet:

Beratung und Service von EY denkstatt stehen für Qualität. Das gilt auch für die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung, die bereits mehrfach ausgezeichnet wurde (ASRA – Austrian Sustainability Reporting Award).

Flexible Unterstützung:

Unsere Expertinnen und Experten bieten Unterstützung bei der Vorbereitung, Umsetzung und Fortführung der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung. Gerne wickeln wir auch die damit verbundenen Aufgaben für Sie ab.

Unsere Services rund um die Erstellung von Nachhaltigkeits­berichten

Wir decken den gesamten Prozess zur Erstellung von Nachhaltigkeits­berichten ab:
Nachhaltigkeitsbericht nach GRI Standard für Übernehmen
Ihr Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI

Treten Sie jetzt in Kontakt mit unserer Expertin!

Amira Zauchner

Senior Manager Sustainability Services

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FAQ

Häufige Fragen zu Nachhaltigkeitsberichten

Dem Nachhaltigkeitsbericht muss immer eine Definition der wichtigsten Nachhaltigkeits­themen vorausgehen – eine sogenannte Wesentlichkeits­analyse. Darüber hinaus ist das Daten­management wichtig, um nicht­finanzielle Kennzahlen zur Nachhaltigkeit erheben zu können. Die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung kann nach verschiedenen Standards wie GRI oder dem Integrated Reporting Framework erfolgen.

Ein Nachhaltigkeitsbericht umfasst alle Elemente eines soliden ESG-Managements: Ein Bericht erfordert die Identifizierung wesentlicher ökologischer, sozialer und ethischer Themen. Der Nachhaltigkeits­bericht stellt Kennzahlen und den aktuellen Ansatz dar. Außerdem legt er Nachhaltigkeits­strategien und -ziele offen. Darüber hinaus erfordert ein Bericht eine Verankerung in der Organisation (ESG-Governance).
Ein Nachhaltigkeitsbericht, der den GRI-Standards entspricht, erfüllt einen Qualitäts­standard. GRI-Bericht­erstattung bedeutet, dass der Bericht von der Global Reporting Initiative vorgegebene Informationen enthält. Wenn Ihre Organisation einen GRI-konformen Nachhaltigkeits­bericht erstellen möchte, stehen zwei Optionen zur Verfügung: „In accordance with GRI“ und „With reference to GRI“. Was zutrifft hängt davon ab, inwieweit die GRI-Standards erfüllt werden. Die Bericht­erstattung ist ein Prozess, der sich mit der Zeit weiterentwickelt. Unternehmen, die einen ersten Nachhaltigkeits­bericht veröffentlichen oder sich in der Anfangs­phase befinden, sollten daher mit der Option „With reference to GRI“ beginnen.

Nachhaltigkeitsberichte für das Jahr 2022 mit Veröffentlichung in 2023 müssen die neuen GRI Standards 2021 (GRI Universal Standards) umsetzen. Wir leisten gerne Unterstützung.

Wenn Sie einen ESG-Bericht nach einem international etablierten und anerkannten Berichts­standard veröffentlichen möchten, ist GRI die ideale Wahl. Eine Bericht­erstattung nach GRI kann die von den Stakeholder*innen einer Organisation geforderte Offenlegungs­tiefe bieten. Darüber hinaus ist GRI eine gute Vorbereitung auf die künftigen Berichts­anforderungen der CSRD.


Abhängig von den jeweiligen Umständen können weitere Rahmenwerke in Betracht gezogen werden. Zum Beispiel:

  • SASB / IFRS / Value Reporting Foundation für Unternehmen mit Aktivitäten in Nordamerika,
  • TCFD für eine Fokussierung auf Klimarisiken, oder
  • Sektorale Standards, wie z. B. EPRA Sustainability Standards für Berichte im Immobiliensektor
Wenn Ihre Organisation einen GRI-konformen Bericht erstellen möchte, stehen zwei Optionen zur Verfügung (ab der Bericht­erstattung im Jahr 2022: „In accordance with GRI“ und „With reference to GRI“), die davon abhängen, inwieweit die Standards angewendet wurden. Die Bericht­erstattung ist ein Prozess, der sich im Laufe der Zeit weiter­entwickelt. Unternehmen, die einen ersten Bericht veröffentlichen oder sich in der Anfangs­phase der Bericht­erstattung befinden, können daher mit „With reference to GRI“ beginnen.

Zu beachten ist, dass Nachhaltig­keits­berichte für das Jahr 2022, die im Jahr 2023 veröffentlicht werden, erstmals die neuen GRI Universal Standards anwenden müssen. Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Standards.

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