Wie Biodiversität erhalten werden kann

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Der Verlust der Biodiversität wird nicht mehr nur von Biologinnen bzw. Biologen und Umweltschützer*innen behandelt, sondern hat inzwischen auch die Geschäftswelt, die breite Öffentlichkeit und die höchsten Ebenen der Regierung erreicht. Da der Verlust der Biodiversität weltweit in rasantem Tempo voranschreitet, wird bereits von einem sechsten Massenaussterben gesprochen.

Das Ausmaß des Verlusts der Biodiversität kann erhebliche Folgen für die Menschen haben. Intakte Ökosysteme erbringen wichtige Leistungen, die die Grundlage für wirtschaftliche Aktivitäten bilden – wie Bestäubung oder die natürliche Reinigung von Wasser. Das World Economic Forum hat errechnet, dass im Jahr 2020 über 50 % des globalen BIP direkt von der Natur, der Biodiversität und den Ökosystemdienstleistungen abhängen.

Erhalt der Biodiversität: COP15 und die EU-Biodiversitätsstrategie

Die Erkenntnis um die Wichtigkeit, den Verlust der Biodiversität aufzuhalten und rückgängig zu machen, werden die Regierungen aus aller Welt im Dezember 2022 im Rahmen der UN Convention on Biological Diversity zur COP15 in Montreal zusammenkommen. Thema der Diskussion wird die Festlegung globaler Ziele für die biologische Vielfalt sein – quasi ein „Pariser Abkommen für die Biodiversität“. Es zielt darauf ab, die weltweiten Ökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und ihre Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten, damit bis 2050 die Vision eines Lebens im Einklang mit der Natur erfüllt wird.

Die EU ist weltweit führend, die Biodiversität als Thema nach ganz oben auf die Liste der politischen Agenda zu stellen. Die biologische Vielfalt ist im Green Deal der EU grundlegend verankert, da darin anerkannt wird, dass die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C nur mit Hilfe intakter Ökosysteme erreicht werden kann. In der EU-Biodiversitätsstrategie heißt es, dass der Verlust der Biodiversität bis 2030 gestoppt werden und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt 2030 beginnen soll. Alle Ökosysteme in der EU sollen bis 2050 einen guten Erhaltungszustand aufweisen.

Um diese Ziele zu erreichen, sind die EU-Länder verpflichtet, ihre Schutzgebiete zu erweitern und daran zu arbeiten, die Natur wiederherzustellen. Auch die Unternehmen müssen Teil der Lösung sein. Die Wiederherstellung und Aufwertung der Natur stellt eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen dieser Ziele dar. den Weg für eine Angleichung an bestehende Unternehmenspläne für die Nutzung der Natur zum Ausgleich oder zur Verringerung von Restemissionen im Rahmen wissenschaftlich fundierter Ziele ebnen. Dasselbe gilt für die Angleichung an bestehende Unternehmenspläne für die Nutzung der Natur zum Ausgleich oder zur Verringerung von Restemissionen im Rahmen wissenschaftlich fundierter Ziele.

Anforderungen der Unternehmen hinsichtlich Biodiversität als Schlüsselaspekte der CSRD und der EU-Taxonomie

Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der EU-Taxonomie rücken die Anforderungen an die unternehmerischen Maßnahmen bezüglich Biodiversität in den nächsten Monaten immer näher. Beide legen den Unternehmen neue Verpflichtungen zur Berichterstattung über die Biodiversität auf. Es wird erwartet, dass diese Anforderungen nicht nur die eigene Geschäftstätigkeit, sondern auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten der Unternehmen betreffen.

Dies geschieht zu einer Zeit, in der die EU auch gegen „Greenwashing“ vorgeht und insgesamt auf mehr Transparenz zur Nachhaltigkeit von Unternehmen drängt. Es wird erwartet, dass die Aufnahme der biologischen Vielfalt in die EU-Taxonomie dazu beitragen wird, Investitionen in biodiversitätsfördernde Aktivitäten zu katalysieren. Es gibt noch keine endgültigen Fassungen der CSRD und EU-Taxonomie für Biodiversität, aber die vorliegenden Entwürfe deuten darauf hin, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug auf die biologische Vielfalt immer komplexer wird.

Tipps für Unternehmen: Wie Sie die steigenden Anforderungen erfüllen und zum Erhalt der Biodiversität beitragen

Standards für Unternehmen wie die Science-Based Targets for Nature (SBTN) und die Task-Force for Nature-Related Financial Disclosures (TNFD) rücken ebenfalls ins Blickfeld und bauen auf den Erfolgen von SBTi und TCFD im Klimabereich auf. Biodiversität ist per Definition standortspezifisch – solche Daten sind wichtig, aber für Unternehmen oft nicht ohne weiteres verfügbar. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir bei denkstatt, früh genug mit der Datenerhebung zu beginnen, auch wenn die endgültigen Offenlegungsanforderungen der CSRD noch nicht vorliegen.

Darüber hinaus können sich Unternehmen bereits jetzt mit den Entwürfen der SBTN und TNFD vertraut machen, beginnend mit einer Wesentlichkeitsanalyse und einem Baseline-Biodiversitäts-Screening, um die für das Unternehmen relevanten Biodiversitätsaspekte sowohl in Bezug auf die Themen als auch auf die Standorte zu bestimmen. Es muss jedoch unbedingt betont werden, dass Biodiversität standortspezifisch zu betrachten ist und es daher nur schwer möglich ist, eine Einheitslösung zu finden. Jedes Unternehmen muss seine Analysen und Maßnahmen außerdem auf seinen spezifischen Kontext abstimmen.

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