Von Merima Crnica and Matthias Kolck
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt nicht nur weit mehr Inhalte für das Nachhaltigkeitsreporting vor. Sie ist vor allem auch Wegweiser für die Transformation von Geschäftsmodellen in Richtung Nachhaltigkeit und greift mitunter tief in die Organisationsstruktur ein. Damit stellt sie automatisch Anforderungen an die Governance-Strukturen betroffener Unternehmen und ebenso an die Steuerung von ESG-Prozessen und Kennzahlen.
Viele Unternehmen, die zur Berichterstattung nach CSRD verpflichtet sind, stehen aktuell vor der Herausforderung, ihre bestehenden Managementsysteme, allen voran ihr Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 bzw. EMAS für die Erfüllung der CSRD-Vorgaben zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sehen auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als integraler Bestandteil der CSRD vor, dass eine prozessuale Verankerung erfolgen muss. Wir zeigen auf, wie Sie einen Mehrwert aus Ihrem Prozess zur CSRD-Compliance ziehen können und bestehende Steuerungssysteme effizient und sinnvoll im Rahmen der neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitern.
Hintergrundinformationen: Warum CSRD und UMS?
Um die Synergien zwischen Ihrem Umweltmanagementsystem (UMS) und der CSRD nutzen zu können, gilt es zunächst den jeweiligen Zweck zu verstehen. Ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 bzw. nach EMAS hilft einer Organisation, die Umweltleistungen zu verbessern und negative Auswirkungen zu verringern. Es schafft eine Grundlage, um Umweltziele festzulegen und über entsprechende Maßnahmen auch gesetzliche Anforderungen im Umweltbereich zu erfüllen.
Exkurs: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die ESRS-Standards sind EU-Berichtsstandards für nachhaltigkeitsbezogene Informationen und heben die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein neues Niveau. Erfahren Sie mehr über die ESRS.
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie und dient der Transparenz, Transformation und Vergleichbarkeit von Unternehmen und ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Sie legt außerdem einen neuen Maßstab für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Mit welchen Themen sich ein Unternehmen im Detail auseinandersetzen muss, geht als Ergebnis aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hervor. Dies ist ein verpflichtendes Instrument für die CSRD-Umsetzung, um die individuellen Fokusthemen eines Unternehmens zu definieren.
Überschneidungen: Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 und EMAS und CSRD-Kriterien
Die CSRD weist in vielen Teilen Überschneidungen mit den Anforderungen der ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme auf. Dies zeigt sich z. B. über den Vergleich zur neuen Berichtsstruktur nach ESRS 2 (am Beispiel von ESRS E1 Klimawandel) und den Anforderungen der ISO 14001.
Die Überschneidungen zeigen, dass ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 bzw. EMAS die ideale Voraussetzung bietet, um den ESG-Anforderungen der CSRD nachzukommen. Schließlich decken Sie einen nicht unerheblichen Teil der CSRD mit Ihrem Umweltmanagementsystem ab und vermeiden auf diese Weise den Aufbau ineffizienter Parallelsysteme. So werden einige umweltbezogene ESRS-Datenpunkte häufig bereits durch ein bestehende UMS nach ISO 14001 abgedeckt. Üblicherweise wurde im Rahmen Ihres UMS auch ein Maßnahmenportfolio erarbeitet, das in Ihre Roadmap zur CSRD-Umsetzung einfließen kann. Bestehende Governance-Strukturen bieten ebenfalls eine geeignete Ausgangsbasis, um an Ihrer CSRD-Governance zu arbeiten.
3 Schritte: So nutzen Sie Ihr Umweltmanagementsystem für die CSRD-Umsetzung
Internal Engagement
Nicht immer ist das Umweltmanagement in demselben Fachbereich angesiedelt wie das Nachhaltigkeitsmanagement. Ist dies der Fall, liegt der erste wichtige Schritt darin, eine abteilungsübergreifende Zusammenarbeit anzustoßen.
Gap Analyse
Die verantwortlichen Personen müssen sich in weiterer Folge die Frage stellen, welche Anforderungen der CSRD auf das Unternehmen zutreffen. Die gemeinsame Gap Analyse zeigt auf, welche Aspekte bereits durch das bestehende Umweltmanagementsystem erfüllt werden und wo Lücken bestehen.
Roadmap
Um die Gaps zu schließen, wird eine Roadmap mit geeigneten Maßnahmen und Meilensteinen abgeleitet. So erfolgt eine systematische Erweiterung der bestehenden Steuerungsstrukturen Ihres Umweltmanagementsystems auf dem Weg zur CSRD-Compliance.
5 Vorteile, wenn Sie Ihr Umweltmanagementsystem mit Ihrer CSRD-Pflicht einheitlich betrachten
Das Zusammenführen Ihres UMS und Ihrer CSRD-Roadmap führt zu zahlreichen Synergien und Vorteilen:
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Ein Alignment von Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Energiemanagement führt dazu, dass das Gesamtportfolio an Anforderungen effizient erfüllt werden kann.
Das Umweltmanagement entwickelt sich sukzessiv zu einem Instrument für Ihre CSRD-Compliance. Anforderungen aus der neuen Berichtspflicht können entsprechend prozessual verankert werden.
Einheitliche Governance-Strukturen und eine gemeinsame Dokumentation erleichtern die Steuerung.
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Tools und Methoden beider Themenschwerpunkte können aufeinander abgestimmt und in Verbindung miteinander genutzt werden, Beispiel: CSRD-Wesentlichkeitsanalyse und Kontext-Analyse für Ihr UMS.
Das Vereinheitlichen Ihrer Datenerfassung und Reportingstrukturen für beide Anforderungsbereiche reduziert die Komplexität und sorgt für Effizienz.
Fazit CSRD und Managementsysteme: Was wir Unternehmen raten
Wenn Sie bereits ein Umweltmanagementsystem haben
Nutzen Sie Ihre bestehenden Managementsysteme, Strukturen und Prozesse, um die CSRD erfolgreich umzusetzen und prozessual zu steuern. Diese bilden eine solide Basis für den Umgang mit den ESRS. Bereits vor der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sollte z. B. das Umweltmanagement involviert werden und an Workshops teilnehmen.
Wenn Sie noch kein Umweltmanagementsystem haben
Unternehmen, die bislang über kein Umweltmanagementsystem verfügen, raten wir, im Zuge der CSRD-Umsetzung ein Umweltmanagementsystem aufzubauen. Denn eine Zertifizierung Ihres Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder eine EMAS-Umwelterklärung ist in dem Zusammenhang mit wenig Mehraufwand zu realisieren. So punkten Sie nicht nur in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch bei Lieferantenbewertungen. Zudem wollen Unternehmen eine Verbesserung Ihrer Umweltleistung in den Lageberichten auch darstellen können. Diese Verbesserung ist in der Praxis bestmöglich durch die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems erreichbar.