Von Carina Schneeberger und Marijke Janz
Die CSRD, Corporate Sustainability Reporting Direktive, bedeutet eine große Veränderung für viele Unternehmen und ist vor allem eine Herausforderung, die interne und externe Ressourcen beansprucht. Daher ist es kaum verwunderlich, dass eine der wichtigsten Fragen rund um Richtlinie lautet: Für wen gilt die CSRD? In diesem Punkt gab es kürzlich eine Veränderung. Denn die bisherigen Schwellenwerte wurden durch die Europäische Kommission angehoben.
Aktuelle Schwellenwerte für die CSRD: Wer muss berichten?
Die CSRD-Schwellenwerte orientierten sich schon immer an der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU. Die darin enthaltenen Werte zur Bestimmung der Größenkategorie eines Unternehmens wurden seit 2013 nicht geändert. Am 17. Oktober 2023 hat die Europäische Kommission jedoch dem Antrag zugestimmt, die Schwellenwerte zu erhöhen. Die Anhebung führt dazu, dass Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen neu definiert werden. Als Folge sind einige Unternehmen von der Pflicht zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen, die zuvor unter die CSRD-Berichtspflicht gefallen sind.
KMU-Definition: Wie lauten die neuen CSRD-Schwellenwerte?
Kriterium | Große Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Kleine Unternehmen* | Kleinstunternehmen |
---|---|---|---|---|
Bilanzsumme (EUR) | > 25 Mio. (vorher: > 20 Mio.) |
5 Mio. – 25 Mio. (vorher: 4 Mio. – 20 Mio.) |
450.000 – 5 Mio. (vorher: 350.000 – 4 Mio.) |
Max. 450.000 (vorher: 350.000) |
Nettoumsatzerlöse (EUR) | > 50 Mio. (vorher: > 40 Mio.) |
10 Mio. – 50 Mio. (vorher: 8 Mio. – 40 Mio.) |
900.000 – 10 Mio. (vorher: 700.000 – 8 Mio.) |
Max. 900,000 (vorher: 700.000) |
Mitarbeitende (Jahresschnitt) | > 250 | Max. 250 | Max. 50 | Max. 10 |
Kriterium | Große Unternehmen | Mittlere Unternehmen |
---|---|---|
Bilanzsumme (EUR) | > 25 Mio. (vorher: > 20 Mio.) |
5 Mio. – 25 Mio. (vorher: 4 Mio. – 20 Mio.) |
Nettoumsatzerlöse (EUR) | > 50 Mio. (vorher: > 40 Mio.) |
10 Mio. – 50 Mio. (vorher: 8 Mio. – 40 Mio.) |
Mitarbeitende (Jahresschnitt) | > 250 | Max. 250 |
Kriterium | Kleine Unternehmen* | Kleinstunternehmen |
---|---|---|
Bilanzsumme (EUR) | 450.000 – 5 Mio. (vorher: 350.000 – 4 Mio.) |
Max. 450.000 (vorher: 350.000) |
Nettoumsatzerlöse (EUR) | 900.000 – 10 Mio. (vorher: 700.000 – 8 Mio.) |
Max. 900,000 (vorher: 700.000) |
Mitarbeitende (Jahresschnitt) | Max. 50 | Max. 10 |
Definition Größenkriterien als CSRD-Schwellenwerte ab 1. Oktober 2023
*Den Mitgliedstaaten war und ist es erlaubt, eine höhere Grenze für kleine Unternehmen festzulegen (angepasst/vorher). Maximale Bilanzsumme in EUR: 7,5 Mio./6 Mio., maximale Nettoumsatzerlöse in EUR: 12 Mio./15 Mio.
Ab welchem Geschäftsjahr gelten die neuen Anwendungskriterien der CSRD?
Der delegierte Rechtsakt zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre ab 01.01.2024 anwendbar. Jedoch können die EU-Mitgliedsstaaten Unternehmen auch eine Anwendung der neuen Schwellenwerte ab 01.01.2023 gestatten.
Warum wurden die Kriterien angepasst?
CSRD-Beratung: Was bedeutet diese Änderung in Bezug auf die CSRD und EU-Taxonomie-VO?
Von der Verkleinerung des Anwendungskreises sind große und börsennotierte mittlere und kleinere Unternehmen betroffen. Die Verkleinerung des Anwendungskreises umfasst sowohl die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, als auch EU-Taxonomie-VO. Genaue Zahlen, wie viele Unternehmen dadurch nicht mehr der CSRD unterliegen, sind derzeit noch nicht bekannt.
In jedem Fall empfehlen wir Unternehmen, die Schwellenwerte für sich zu überprüfen. Erhalten Sie jetzt noch mehr Informationen zur CSRD, wer ab wann berichtspflichtig ist, und die wichtigsten Fakten zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.