Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die erste Reihe der ESRS, Abkürzung für European Sustainability Reporting Standards, verabschiedet. Die ESRS und CSRD läuten eine neue Ära der Transparenz und Verantwortlichkeit in Unternehmen ein.
In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der ersten 12 Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards und beantworten häufige Fragen, wie: Welche ESRS sind verpflichtend, welche Inhalte werden in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS verlangt und wie hängen die ESRS mit anderen Standards zusammen? Außerdem werfen wir ein Licht auf die Entwicklung, Struktur und Berichtsbereiche des ersten Sets.
Inhaltsübersicht
ESRS der EFRAG: Was sind die ESRS-Standards?
Die ESRS-Standards sind einheitliche europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards. Die ESRS sind integraler Bestandteil der CSRD, der Corporate Sustainability Reporting Directive des Europäischen Parlaments und des Rates. Damit sind die ESRS-Standards verpflichtend anzuwenden. Die Verabschiedung des ersten Sets mit insgesamt 12 Standards durch die Kommission gilt als bedeutender Schritt, der nachhaltige Praktiken und Transparenz in Unternehmen fördern und zu ihrer Vergleichbarkeit beitragen soll. Denn die neuen Berichtspflichten läuten große Veränderungen im Nachhaltigkeitsreporting ein und diese betreffen rund 50.000 Unternehmen mit Sitz in der EU. Aber auch Tochtergesellschaften, Niederlassungen im Ausland und Unternehmen, die einen Großteil ihrer Geschäftstätigkeit im EU-Raum vollziehen, können indirekt betroffen sein, weshalb der Wirkungsbereich deutlich weiter gefasst werden kann.
Ziel der ESRS und Zusammenspiel mit dem EU Green Deal
Das Ziel der ESRS besteht darin, den Umfang und die Qualität der Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Unternehmen voranzutreiben und über die gegebene Transparenz die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Stakeholder*innen, vor allem Investor*innen, andere Unternehmen und die Gesellschaft sollen bessere Einblicke in die Geschäftspraktiken von Unternehmen erhalten. Dies geschieht über verschiedene Hebel.
Zum einen verlangen die ESRS von Unternehmen, zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung in die Tiefe zu gehen, zum Teil bis in die Lieferkette hinein und zum Ende des Produktlebenszyklus. Verpflichtende ESRS-Indikatoren qualitativer und quantitativer Natur sowie belastbare Angaben über die Entwicklung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung nehmen Unternehmen deutlich mehr in die Pflicht als bisher. Diese Entwicklung führt zu höheren Anforderungen an das Datenmanagement, sowie vorhandene Berichtsstrukturen und -prozesse, nicht zuletzt, weil die CSRD ein elektronisches Reporting-Format für die Nachhaltigkeitsdaten vorsieht.
Zum anderen ist ein gesonderter Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS für die von der CSRD betroffenen Unternehmen nicht vorgesehen. Denn Nachhaltigkeitsinformationen sind neuerdings Bestandteil des Konzernlageberichts. Diese nicht-finanziellen Angaben über Nachhaltigkeit unterliegen ebenso einer externen Prüfpflicht. Unternehmen müssen in diesem Zusammenhang verargumentieren können, wie bestimmte ESG-Daten erhoben wurden und ESRS-KPIs zustande kamen. Nachhaltigkeitskennzahlen befinden sich damit auf Augenhöhe mit anderen berichtspflichtigen Informationen aus der Finanzberichterstattung. Dies hebt insgesamt die Bedeutung von Nachhaltigkeitsangaben auf ein neues Level.
Insgesamt führt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS zu einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte. Letztendlich sind die ESRS in ihrer Wirkung jedoch nicht nur auf ihre Berichtspflicht zu beschränken. Unternehmen sind durch die ESRS auch zur Offenlegung aufgefordert, ob sie ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessert und ihr Nachhaltigkeitsmanagement weiterentwickelt haben. Das alles soll die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Die neuen Berichtstandards der CSRD zählen damit zum großen Masterplan der EU, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und ein nachhaltiges Wirtschaftssystem zu etablieren. Sie sind neben der EU-Taxonomie-Verordnung, der EU-Lieferketten-Richtlinie und vielen weiteren EU-Beschlüssen ein wichtiges Puzzlestück im Maßnahmenpaket rund um den EU Green Deal.
Anwendungsbereich der CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Wer muss berichten?
Die CSRD definiert unter anderem den Geltungsbereich der ESRS: Welche Unternehmen sind wann von den neuen Berichtspflichten betroffen? Kurz gesagt: Dies hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Denn die CSRD sieht eine gestaffelte Einführung der neuen Berichtspflichten vor. Für Unternehmen mit bereits bestehender Reportingpflicht durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist die Anwendung für den Geschäftsbericht mit Publikation in 2025 vorgesehen. Alle anderen Unternehmen sind von der neuen Berichtspflicht ab 2026 bzw. 2027 betroffen. Die genaue Stafflung zeigt die folgende Übersicht:
- Ab Geschäftsjahr 2024 im Geschäftsbericht 2025: Große Unternehmen mit 500 Mitarbeitenden oder mehr im Jahresdurchschnitt. Diese Unternehmen unterliegen bereits einer Berichtspflicht nach NFRD, die durch die CSRD abgelöst wird.
- Ab Geschäftsjahr 2025 im Geschäftsbericht 2026: Alle weiteren großen Kapital¬gesellschaften mit 250 Mitarbeitenden oder mehr im Jahresdurchschnitt, einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro Umsatz. Zwei dieser drei Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Unternehmen in den Scope der CSRD fällt.
- Ab Geschäftsjahr 2026 im Geschäftsbericht 2027: Börsennotierte KMUs sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
- Ab Geschäftsjahr 2028 im Geschäftsbericht 2029: Drittstaatenunternehmen mit Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen in der EU. Dies trifft nur zu, wenn der Schwellenwert von 150 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse im EU-Raum über zwei Jahre hinweg überschritten wird.
Die Staffelung sieht ebenfalls eine Übergangsphase (Phase-in) für die Unternehmen vor, bevor die volle Berichtspflicht verlangt wird.
ESRS-Zeitplan: Meilensteine zur Entwicklung der europäischen Berichtstandards
Die Entwicklung der ESRS war ein mehrjähriger Prozess, wie die folgende Timeline zeigt.
Die Europäische Kommission gibt einen ersten Vorschlag für die CSRD heraus. Außerdem wird die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur technischen Beratung der Europäischen Kommission und zur Ausarbeitung der ESRS ausgewählt.
Die EFRAG veröffentlicht die Entwürfe (Exposure Drafts) für den ersten Satz der ESRS. Die öffentliche Konsultation beginnt.
Zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament findet eine vorläufige politische Einigung über die CSRD statt.
Die öffentliche Konsultation endet und die Analyse des Feedbacks startet. Die EFRAG überarbeitete die Entwürfe daraufhin erheblich.
Die ersten ESRS Entwürfe werden bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die EU-Mitgliedstaaten und andere EU-Gremien werden zu den Inhalten konsultiert.
Mit dem ESRS-Update wird am 9. Juni 2023 eine aktualisierte Version der Standards veröffentlich und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Standards wurden von der Europäischen Kommission erheblich angepasst.
Nach der vierwöchigen öffentlichen Konsultation, die am 7. Juli 2023 endet, wird die endgültige delegierte Verordnung zur Ergänzung der CSRD am 31. Juli 2023 offiziell verabschiedet.
Ausblick zu den ESRS: Ab wann sind die neuen Standards nun gesetzlich verpflichtend? Bevor die erste Reihe der ESRS die Berichterstattungslandschaft in der EU umgestaltet, unterliegen sie einer Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat. Im Anschluss werden die ESRS im Amtsblatt veröffentlicht.
ESRS Zusammenfassung: Wie viele ESRS gibt es?
Es gibt 12 ESRS zum aktuellen Zeitpunkt (Stand August 2023). Allerdings sind weitere Standards in Entwicklung und werden im Laufe des Jahres 2023 und 2024 erwartet. Das sogenannte erste Set der ESRS enthält zwei themenübergreifende Standards (Cross-cutting Standards) und 10 sektorübergreifende Themenstandards (Topical sector-agnostic Standards). Letztere legen jeweils einen Schwerpunkt auf Environmental-, Social- und Governance-Themen. Die folgende ESRS-Struktur ermöglicht eine einfache und logische Gliederung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Themenübergreifende Standards ESRS 1 und ESRS 2
Zusammenfassung ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
ESRS 1 beinhaltet verpflichtende Prinzipien für die Erstellung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsaussagen gemäß der CSRD. ESRS 1 beinhaltet keine konkreten Berichtsinhalte, sondern gibt die Basis vor, nach der berichtet werden muss. Der Standard umfasst Berichterstattungsbereiche, aber auch Vorgaben zu Sorgfaltspflichten, der Wertschöpfungskette sowie zeitliche Vorgaben und definiert darüber hinaus die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsinformationen erhoben und dargestellt werden müssen. ESRS 1 sieht ebenso vor, dass die einzelnen Standards einer Wesentlichkeitsanalyse (ESRS Materiality Assessment) unterzogen werden. Davon ausgenommen ist ESRS 2.
Die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 beruht auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Die ESRS-Wesentlichkeitsanalyse lehnt sich damit stark an GRI an. Sie stellt ein zentrales Vehikel der CSRD dar, um Auswirkungen, Risiken und Chancen in Erfahrung zu bringen und darüber in Übereinstimmung mit den einzelnen ESRS zu berichten.
Die Wesentlichkeitsanalyse ist damit das vorgegebene Tool zur Eingrenzung der Berichtsinhalte. Welche ESRS und Inhalte zu berichten sind, hängt also davon ab, was für das Unternehmen als wesentlich erachtet wird. Allerdings sind detaillierte Erklärungen erforderlich, wenn bestimmte Aspekte als nicht-wesentlich eingestuft werden.
Exkurs: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven beleuchten müssen. Einerseits müssen sie die Auswirkungen des Unternehmens gemäß der Inside-Out-Perspektive berücksichtigen. Diese Dimension wird Impact Materiality genannt. Andererseits müssen Unternehmen die finanzielle Wesentlichkeit gemäß der Outside-In-Perspektive in die Wesentlichkeitsanalyse einfließen lassen – die sogenannte Financial Materiality.
Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit führt dazu, dass sich Unternehmen mit ihren negativen und positiven sowie potentiellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft auseinandersetzen. Gleichzeitig werden die Auswirkungen externer Faktoren auf die eigene Rentabilität berücksichtigt.
Zusammenfassung ESRS 2: Allgemeine Angaben
ESRS 2 legt allgemeine Merkmale und Informationen wie Policies, Maßnahmen und Ziele fest, die unabhängig von dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse berichtet werden müssen. Außerdem gibt ESRS 2 die Struktur und Inhalte für die Themenstandards vor. Definiert sind darin insgesamt vier Offenlegungsbereiche:
- Governance
- Strategie
- Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
- Kennzahlen und Ziele
Diese vier Säulen lehnen sich an TCFD/ISSB an und sind daher im Einklang mit bestehenden internationalen Sustainability Reporting Frameworks.
ESRS-Themenstandards
Die zehn ESRS Topical Standards werfen einen ganzheitlichen Blick auf ESG-Themen. Damit widmen sie sich unterschiedlichen ESG-Berichtsinhalten und legen dabei detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen und -daten fest.
Zusammenfassung ESRS E1–E5 – Umweltinformationen:
Die fünf Umwelt-Standards behandeln Reportinginhalte zu den Themen Klimawandel (ESRS E1), Umweltverschmutzung (ESRS E2), Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3), Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4) sowie Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5). Sie sehen teilweise vor, dass das Unternehmen darüber berichtet, wie es den Übergang zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell meistert und über entsprechende Pläne verfügt. Auch der eigene Beitrag zur Erreichung der Umweltziele des EU Green Deal sind darin vorgesehen.
Zusammenfassung ESRS S1–S4 – Sozialinformationen:
Diese vier Standards beziehen sich auf soziale Aspekte und ermöglichen es Unternehmen, Informationen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1) und über die Unternehmensgrenze hinaus, strukturiert zu berichten. Einer der Standards widmet sich den Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette (ESRS S2). Informationen zu von den Unternehmensaktivitäten betroffenen Communities (ESRS S3) sowie die Konsument*innen und Endverbraucher*innen (ESRS S4) sind ebenfalls durch jeweils einen Standard abgedeckt. Die Standards ESRS S2-4 sehen keine quantitativen, sondern nur qualitative Angaben vor.
Zusammenfassung ESRS G1 – Unternehmenspolitik
Der Governance-Standard dient dem besseren Verständnis zur Strategie, den Prozessen bzw. Abläufen und Leistungen eines Unternehmens. Darin aufgeführt sind Angaben zur Rolle der Verwaltungs-, Leistungs- und Aufsichtsorgane. Außerdem werden im Governance-Standard verschiedene Berichtsinhalte zum Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Unternehmen festgelegt. ESRS G1 verlangt schlussendlich grundlegende Informationen zur Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur. Der Standard sieht außerdem Angaben vor, wie ein Unternehmen mit Korruption oder Bestechung umgeht und dies vermeidet, und geht auf die Beziehung mit Lieferant*innen und politische Einflussnahme ein.
Ausblick auf das zweite Set der ESRS: Sektorspezifische Standards und ESRS für KMU
Weitere Entwürfe für noch ausstehenden Standards werden derzeit durch die EFRAG-Gremien entwickelt und werden in den Jahren 2023 und 2024 erwartet. Dabei handelt es sich zum einen um sektorspezifische Standards, die aller Voraussicht nach die wesentlichen Berichtsinhalte für verschiedene Sektoren definieren. Sie ergänzen damit die bereits festgelegten Pflichtangaben um sektorspezifische Informationen und Kennzahlen.
Außerdem werden vereinfachte Standards für kapitalmarktorientierte klein- und mittelgroße Unternehmen erwartet, die sogenannten ESRS für KMUs. Sie gehen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten kleinerer Unternehmen ein und tragen so zur Verhältnismäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS bei. Zusätzlich werden freiwillige Standards für nicht-gelistete KMUs entwickelt, die im Allgemeinen nicht der CSRD unterliegen. Der Vorteil der freiwilligen ESRS-Standards soll darin liegen, dass Nachhaltigkeitsinformationen effizient und verhältnismäßig auf Anfrage bereitgestellt werden können.
Ebenfalls in Ausarbeitung sind derzeit technische Leitlinien zur Umsetzung der Maschinenlesbarkeit der ESRS-Angaben.
Weitere Fakten zu ESRS und CSRD
ESRS vs GRI? Überschneidungen mit bestehenden Rahmenwerken und Standards
Große Teile der ESRS-Kennzahlen, Berichtsinhalte und Vorgehensweisen lehnen sich an bereits etablierte Standards und Rahmenwerken an. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dies:
- GRI-Standards, z. B. für die Kennzahlen aus den themenspezifischen ESRS und die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 (ESRS Double Materiality)
- SASB, z. B. für die Sektorstandards (noch in Entwicklung)
- TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) für die Auseinandersetzung mit Klimarisiken, Risikomanagement und finanzielle Wesentlichkeit
- Science-based Targets und GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) für den Umgang mit Klimastrategien
- CDP (Carbon Disclosure Project) für die Berechnung des Corporate Carbon Footprint (Scope-1-2-3) und der finanziellen Bewertung von Chancen und Risiken
Unternehmen, die mit den obigen Standards und Rahmenwerken bereits arbeiten und vertraut sind, haben bei der ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung deutliche Vorteile.
ESRS Veröffentlichung: Gibt es die ESRS auf Deutsch?
Ja, es gibt die ESRS auf Deutsch. Die ESRS sind als Anhang C zum delegierten Rechtsakt der CSRD verfügbar. Alle Dokumente und Sprachversionen können auf der Website der europäischen Kommission eingesehen und im Download-Bereich bezogen werden.
Hier geht’s direkt zum Download aller Sprachversionen: ESRS-Standards Download Deutsch
Stellungnahme zu ESRS: Was wir Unternehmen empfehlen
Mit der CSRD wird das Nachhaltigkeitsreporting deutlich komplexer. Denn so ziemlich jedes bereits bekannte und neue Nachhaltigkeitsthema wird angesprochen durch die ESRS – Biodiversität, Klimastrategien oder Kreislaufwirtschaft, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Insbesondere der ESRS-Klimawandel-Standard (ESRS E1) definiert hohe Anforderungen zu Klimaschutzmaßnahmen und an das Klima-Risiko-Management. Außerdem muss die Berichterstattung im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung erfolgen.
Für Ihr Unternehmen bedeutet das in Folge, dass eine tiefe und breite Expertise in vielen Bereichen gefragt ist. Außerdem muss ein Großteil der internen Fachabteilungen involviert werden und ausreichende Kapazitäten vorhanden sein. Interner Wissensaufbau, Gap Analysen und eine Roadmap mit Maßnahmen, die in Folge abzuarbeiten sind, setzen Vorlaufzeit voraus. Unsere Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass im Bereich des Datenmanagements und hinsichtlich der Berichtsstrukturen in vielen Unternehmen intensive Vorarbeiten zu leisten sind. Außerdem verlangt die CSRD zahlreiche externe Schnittstellen und Stakeholder*innen-Dialoge, die über die Grenzen Ihres Unternehmens hinausgehen. All diese Anforderungen können aus unserer Erfahrung heraus nur selten intern abgedeckt werden und verlangen eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den neuen EU Sustainability Reporting Standards.
Wir empfehlen Ihnen, den verbliebenen Zeitraum für Ihre CSRD-Konformität zu nutzen. Erfahren Sie jetzt mehr dazu, wie unsere denkstatt-Expert*innen Sie auf dem Weg zur ESRS-CSRD-Compliance begleiten oder kontaktieren Sie uns für Ihre ESRS-Beratung.